Der Jagdvorstand vertritt die Jagdgenossenschaft. Erst durch den Jagdvorstand als ausführendes Organ wird die Jagdgenossenschaft als solche handlungsfähig.
Mitglieder einer Jagdgenossenschaft sind die Eigentümer der Flächen einer Gemeinde, die zu einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk gehören und kein Eigenjagdbezirk sind.
Die Jagdgenossenschaft verpachtet das Jagdausübungsrecht ihres gemeinschaftlichen Jagdbezirks an einen oder mehrere Jagdscheinbesitzer. Im Jagdpachtvertrag wird die Beziehung zwischen Jagdgenossenschaft und Pächtern geregelt.
Damit die Zusammenarbeit von Jagdgenossen und Jägern gut funktioniert, setzen wir uns als Jagdvorstand für einen konstruktiven Austausch ein. Nur mit einem guten Miteinander können wir eine Minimierung von Wildschäden erreichen.
Bei Fragen, Hinweisen oder zur Klärung von Problemen erreichen Sie uns per E-Mail unter: jagdgenossenschaft@dittersdorf.de